Zu zweit auf dem E-Scooter: Erlaubt oder nicht?

In der Vergangenheit haben wir schon einige Beiträge über E-Scooter Regeln und zu beachtende Sicherheitskriterien geschrieben, doch immer wieder kommt die Frage auf: Ist das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter erlaubt oder nicht? Die Rechtslage in Deutschland ist hier eindeutig: Es ist verboten, zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren. Diese Regelung gilt sowohl für ausgeliehene E-Scooter, als auch für privat gekaufte Modelle. Der Gesetzgeber sieht vor, dass E-Scooter nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden dürfen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Für E-Scooter gelten in Deutschland die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV). Grund für diese Vorschriften ist vor allem die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. E-Scooter sind weder für das Gewicht noch für die Balance von zwei Personen ausgelegt. Das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter ist sehr gefährlich, auch wenn es den E-Scooter Fahrern oft gar nicht so bewusst ist.

E-Scooter richtig nutzen

E-Scooter sind praktische Fortbewegungsmittel und bringen viele Vorteile mit sich: keine lange Parkplatzsuche, kein Warten im Stau und noch dazu sind sie umweltfreundlich. Allerdings bietet ein E-Scooter nur Platz für eine Person. Das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter ist nicht erlaubt.

Dass zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren verboten ist, hat seine Berechtigung: E-Scooter sind auf ein bestimmtes Gewicht und eine bestimmte Balance ausgelegt. Schon eine kleine Störung des Gleichgewichts kann dazu führen, dass der Scooter ins Wanken gerät, was bei zwei Personen schnell passiert. Gerade beim Bremsen in Kurven sind E-Scooter mit zwei Personen schwer zu kontrollieren, da sie ihre Balance auf einem kleineren Radstand behalten müssen. Ein weiteres Risiko besteht durch die Bremswirkung und die Fahreigenschaften. Ein zusätzlicher Mitfahrer erschwert es, den E-Scooter sicher zum Stehen zu bringen, was besonders in Notfällen zu gefährlichen Situationen führen kann.

Wer gemeinsam unterwegs sein möchte, hat verschiedene Alternativen. Einige Anbieter von öffentlichen E-Scooter Verleihen bieten an belebten Plätzen oder zentralen Punkten mehrere Elektroroller gleichzeitig an, sodass jeder einen eigenen E-Scooter nutzen kann. Andernfalls sollte auf ein anderes Transportmittel, welches von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden kann, zurückgegriffen werden.

Zu zweit auf einem E-Scooter: Diese Strafe droht

Trotz der gesetzlichen Lage und den Risiken sieht man immer wieder zwei Personen auf einem E-Scooter. Oft geschieht dies aus Bequemlichkeit oder Unkenntnis. Für Touristen und Menschen, die den E-Scooter nur gelegentlich nutzen, ist das Risiko, erwischt zu werden, oft nicht so präsent. Doch das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter kann nicht nur teuer, sondern auch sehr gefährlich werden. Folgende Bußgelder drohen, wenn zu zweit auf einem E-Scooter gefahren wird:

  • zu zweit auf einem E-Scooter fahren kostet 10 € Bußgeld
  • nebeneinander statt hintereinander zu fahren kostet 15 € Bußgeld
  • Behinderung von Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern durch rücksichtsloses Fahren auf dem E-Scooter wird mit 20 € Bußgeld geahndet
  • Gefährdung von anderen Personen zieht eine Strafe von mindestens
    25 € nach sich

Die zuvor genannten Bußgelder sind Mindestangaben und können je nach Sachverhalt und Auslegung auch höher ausfallen. Es sollte also in jedem Fall rücksichtsvoll gefahren und die Regeln beachtet werden. E-Scooter bieten eine praktische und umweltfreundliche Möglichkeit, in der Stadt mobil zu sein, vorausgesetzt sie werden verantwortungsvoll und gemäß den Regeln genutzt.

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