E-Scooter gehören zur Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Sie dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren und nur, wenn diese fehlen, auf die Straße ausweichen. Das Fahren mit dem Elektroroller auf dem Gehweg ist verboten und wird mit einem Bußgeld bei Verstoß geahndet. Auch in Einbahnstraßen gilt die bekannte Straßenverkehrsordnung für E-Scooter: Das Fahren in die entgegengesetzte Richtung mit dem E-Scooter ist nur erlaubt, wenn der Zusatz “Radfahrer frei” dabei steht.
Da E-Scooter mit ihren erlaubten 20km/ h deutlich zu langsam für den normalen Straßenverkehr sind, jedoch zu schnell für den Gehweg, gelten die gleichen Regeln wie beim Fahren mit dem Fahrrad. Jedoch aufgrund der erhöhten Unfallgefahr gilt eine strengere Radwegbenutzungspflicht: Auf der Straße dürfen E-Scooter wirklich nur dann fahren, wenn kein Radweg existiert. E-Scooter sind den Fahrrädern nicht gleichgestellt, für den KFZ-Verkehr gesperrte Straßen bleiben ebenso verboten wie Wege im Wald oder in der freien Landschaft. Es sei denn, die Nutzung ist durch das Verkehrsschild “Elektrokleinstfahrzeuge frei” geregelt.
Nachzulesen sind alle Regeln für E-Scooter in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge.
Sind E-Scooter auf dem Radweg erlaubt?
E-Scooter sind motorisiert und dürfen deshalb nicht, wie Tretroller ohne Motor, auf Gehwegen gefahren werden. E-Scooter ähneln hinsichtlich der Fahrweise und der Verkehrswahrnehmung am meisten den Fahrrädern. Deshalb kann sich auch an den Regeln der Fahrradfahrer orientiert werden, allerdings sind die Regeln für E-Scooter Fahrer etwas strenger.
Das Fahren mit einem E-Scooter ist somit auf Radwegen erlaubt, ebenso auf Fahrradstreifen und Fahrradstraßen. Was sonst noch bei der Fahrt mit dem E-Scooter zu beachten ist, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Thema E-Scooter Führerschein.